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Die Personalverbände des Bundes haben in den Lohnverhandlungen Ende 2009 einen Ausgleich der aufgelaufenen Teuerung auf den PUBLICA-Renten gefordert. Die letzte Teuerungsanpassung der Renten erfolgte auf den 1. Januar 2004. Seither konnte wegen des Wechsels vom Leistungs- zum Beitragsprimat und der finanziellen Konsolidierung von PUBLICA kein Teuerungsausgleich geleistet werden.
Der Teuerungsausgleich für die PUBLICA-Renten soll im Grundsatz aus Vermögenserträgen auf dem Deckungskapital der Pensionskasse erwirtschaftet werden. Gemäss Bundespersonalgesetz (BPG) ist dies jedoch erst dann möglich, wenn die Schwankungsreserven mindestens 15 Prozent betragen. Da dieser Stand auf absehbare Zeit nicht erreicht sein wird, ist eine ordentliche Teuerungsanpassung auf den Renten ausgeschlossen. Im Falle zu geringer Vermögenserträge kann der Bundesrat gemäss BPG jedoch eine ausserordentliche Anpassung der Renten an die Teuerung vornehmen. Beim Entscheid über eine ausserordentliche Teuerungsanpassung hat der Bundesrat die allgemeine wirtschaftliche Lage, d. h. die Höhe der Teuerung und die finanziellen Verhältnisse des Bundeshaushalts zu berücksichtigen.
Beim Primatwechsel auf den 1. Juli 2008 wurde den Rentnerinnen und Rentnern mitgeteilt, dass auch sie ihren Beitrag an die Sanierung der PUBLICA leisten müssen. In den Vorbereitungsarbeiten zur Totalrevision des PUBLICA-Gesetzes hatten externe Pensionskassenexperten nachgewiesen, dass die Renten im damaligen Leistungsprimat durchschnittlich zu rund 5 Prozent unterfinanziert waren. Eine Teuerungsanpassung der Renten sollte deshalb erst wieder in Betracht gezogen werden, wenn die aufgelaufene Teuerung 5 Prozent übersteigt.
Die kumulierte Teuerung von 2004 bis Ende 2009 beläuft sich auf 4,7 Prozent. Für das Jahr 2010 wird gemäss Prognosen eine Teuerung von 0,6 Prozent erwartet. Daraus ergibt sich bis Ende 2010 eine aufgelaufene und anrechenbare Teuerung von 5,3 Prozent für die Rentnerinnen und Rentner des Bundes. Bringt man davon die strukturelle Unterfinanzierung von 5 Prozent in Abzug, beträgt die auszugleichende Teuerung noch 0,3 Prozent.
Die Konjunkturprognosen für das laufende und das kommende Jahr gehen für die Schweiz von moderaten Teuerungsraten aus. Nach dem guten Rechnungsabschluss 2009 ist absehbar, dass sich die Lage des Bundeshaushalts in den Folgejahren verschlechtern wird. Um die Schuldenbremse einzuhalten, muss der Haushalt in den nächsten Jahren strukturell entlastet werden. Der Bundesrat hat heute entschieden, dass eine ausserordentliche Teuerungsanpassung der Renten zurzeit nicht finanzierbar ist.