Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Die Eidgenössischen Räte haben am 20. Dezember 2008 erste Verbesserungen des Einlegerschutzes beschlossen (z.B. Anhebung der Höhe der geschützten Einlagen auf 100 000 Franken). Die Änderungen wurden dringlich erklärt und traten sofort nach ihrer Verabschiedung in Kraft. Sie gelten bis zum 31. Dezember 2010. Bis dahin soll der Einlegerschutz mit grundlegenden Verbesserungen ins ordentliche Recht überführt werden.
Schon in seiner Botschaft hielt der Bundesrat fest, dass das heutige Einlagensicherungssystem nur beschränkt ausbaubar ist. Dies vor allem weil die Finanzierung nachschüssig erfolgt, das heisst erst im Fall der Insolvenz einer Bank bereitgestellt wird.
Das EFD hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Eidg. Finanzverwaltung EFV, der Finanzmarktaufsicht FINMA und Schweizerischen Nationalbank SNB beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage vorzubereiten. Die Vorbereitung dieser Vorlage ist komplex und bedarf umfangreicher Abklärungen, zu welchen auch ein externer Experte beigezogen wurde.
Das EFD hat den Bundesrat heute darüber informiert, dass die Vernehmlassung nicht wie ursprünglich angekündigt im Frühjahr 2009, sondern erst im dritten Quartal 2009 eröffnet werden kann.