Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Für den Bundesrat erfolgt mit der Herabsetzung der Teuerungsschwelle auf 3 Prozent der Ausgleich rascher als nach der heute geltenden Regelung. So lassen sich die Folgen der kalten Progression rascher und häufiger ausgleichen, womit die geschuldeten Steuern dem realen Einkommen der Steuerzahler besser entsprechen. Für die Steuerzahlenden ist dies gerechter. Zudem trägt diese Lösung zur Verstetigung der Finanzplanung bei.
Finanzielle Auswirkungen
Ein Ausgleich der bis Ende 2008 aufgelaufenen Teuerung von 4,4 Prozent und damit der Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2010 hätte kaum Auswirkungen auf das Finanzplanjahr 2010 - die direkte Bundessteuer für das Steuerjahr 2010 wird erst 2011 fällig. Einzig die Quellensteuern werden bereits 2010 bezogen. Sie fallen allerdings finanziell nicht ins Gewicht. 2011 wäre somit mit Mindererträgen bei der direkten Bundessteuer von rund 430 Millionen Franken zu rechnen. Davon gingen rund 17 Prozent oder 70 Millionen Franken zu Lasten der Kantone (als Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer).
Ergebnisse der Anhörung
In der Anhörung wurden zwei Varianten zu einem rascheren Ausgleich der kalten Progression zur Diskussion gestellt: Ein automatischer jährlicher Ausgleich und das Herabsetzen der Teuerungsschwelle von 7 auf 3 Prozent. Obwohl in der Anhörung Konsens darüber bestand, die Folgen der kalten Progression künftig rascher auszugleichen, gingen die Meinungen zur Art und Weise des Ausgleichs auseinander. Der jährliche Ausgleich der Folgen der kalten Progression wird von 3 Kantonen, der FDP, der SVP und seitens der Wirtschaft von economiesuisse, dem Schweizerischen Gewerbeverband, dem Schweizerischen Bauernverband, dem Kaufmännischen Verband Schweiz und dem Centre Patronal unterstützt. 13 Kantone, die CVP, die SP sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die Städtische Steuerkonferenz, Travail.Suisse und der Gewerbeverband des Kantons Luzern sprechen sich für die Herabsetzung der Teuerungsschwelle auf 3 Prozent aus. 7 Kantone und 2 Organisationen der Wirtschaft schlagen weitere Varianten vor (Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei einer Teuerung von 5 resp. 4 Prozent; jährlicher Ausgleich der Folgen der kalten Progression, sofern eine Mindestteuerung von 1, 2 oder 3 Prozent gegeben ist).
Begriff der kalten Progression
Die kalte Progression tritt nur bei progressiven Steuertarifen auf. Von der kalten Progression wird gesprochen, wenn das steuerbare Einkommen einer steuerpflichtigen Person mit einem höheren Steuersatz erfasst wird, obwohl ihr Einkommen nur nominal, d.h. im Ausmass der Teuerung, gestiegen ist. Sie hat damit eine real höhere Steuerbelastung zu tragen, obwohl ihre Kaufkraft gleich geblieben ist.
Die Bundesverfassung verlangt, dass bei der direkten Bundessteuer die kalte Progression periodisch ausgeglichen wird. Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) verpflichtet deshalb den Bundesrat, bei der Einkommenssteuer der natürlichen Personen die Folgen der kalten Progression durch gleichmässige Anpassung der Tarifstufen und der in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge vom Einkommen vollumfänglich auszugleichen. Der Bundesrat hat die Anpassung vorzunehmen, sobald sich der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Anpassung um 7 Prozent erhöht hat. Deshalb erfolgte bisher der Ausgleich in der Regel erst nach mehreren Jahren. Das letzte Mal wurden die Folgen der kalten Progression aufgrund des Indexstands Ende 2004 für das Steuerjahr 2006 ausgeglichen. Damals musste eine seit Ende 1995 aufgelaufene Teuerung von 7,6 Prozent ausgeglichen werden.