Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Am 15. Juni 2007 genehmigte der Bundesrat den Anschlussvertrag für das Vorsorgewerk Bund. Wichtigster und integrierender Bestandteil des Anschlussvertrages ist das Vorsorgereglement für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund (VRAB). Dieses regelt die detaillierte Ausgestaltung der Vorsorgepläne. Bei der Umsetzung des VRAB zeigten sich formale und materielle Unstimmigkeiten, die mit der Teilrevision des Reglements nun bereinigt werden.
Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Übergangsbestimmungen, um Anpassungen an die Vorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und um die Behebung aktuarieller Mängel. Einige Änderungen wurden aufgenommen, weil sie Verbesserungen für die Versicherten darstellen und weder für den Arbeitgeber noch für PUBLICA mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind.