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Bundespersonal: Lohnmassnahmen 2009 durch den Bundesrat verabschiedet

Bern, 05.12.2008 - Der Bundesrat hat heute das Verhandlungsergebnis mit den Sozialpartnern vom 25. November 2008 bestätigt: Das Bundespersonal erhält per 01.01.2009 einen Teuerungsausgleich von 1,1 Prozent und die Mitarbeitenden in den Lohnklassen 1 - 23 eine Reallohnerhöhung von ebenfalls 1,1 Prozent. Zudem wird eine strukturelle Korrektur der Kaderlöhne vorgenommen.

Die Bundesangestellten erhalten 2009 den vollen Teuerungsausgleich in der Höhe von 1,1 Prozent auf der Basis der Jahresendteuerung. Die Mitarbeitenden in den Lohnklassen 1-23 erhalten zudem eine Reallohnerhöhung von 1,1 Prozent. Dies hat der Bundesrat heute bestätigt. Der Entscheid muss, im Rahmen des Voranschlags 2009, noch von den Eidg. Räten gutgeheissen werden.

Hinzu kommt eine abgestufte Kaderlohnmassnahme, die der Bundesrat bereits am 9. April 2008 beschlossen hatte. Die Löhne der Angestellten in den Lohnklassen 24 - 29 werden um 2,5 und jene der Angestellten der Lohnklassen 30 - 38 um 5,0 Prozent angehoben. Ziel dieser Massnahme ist es, die Konkurrenzfähigkeit der Bundesverwaltung im Kaderbereich gegenüber der Privatwirtschaft zu verbessern.

Die Lohnmassnahmen (Teuerungsausgleich, Reallohnerhöhung und Kaderlohnmassnahme) führen zu einer Erhöhung der Lohnsumme um 2,7 Prozent. Diese Erhöhung entspricht dem Voranschlag 2009.

Adresse für Rückfragen:

Thomas Schmutz, Vizedirektor und Leiter Geschäftsbereich Personalwirtschaft und Controlling, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 95 42

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