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Der Bundesrat beabsichtigt, die anforderungs- und leistungsgerechte Entlöhnung in der Bundesverwaltung weiter zu fördern und hat deshalb beschlossen, dass die Anzahl Beurteilungsstufen von heute fünf auf vier Stufen reduziert werden. Gleichzeitig definierte er für die individuelle Lohnentwicklung die Prozentwerte (Bandbreiten) in den vier Beurteilungsstufen. Die Departemente sind innerhalb der vorgegebenen Bandbreiten frei, für die Lohnentwicklung in ihrem Zuständigkeitsbereich Auflagen zu machen.
Weiter werden die Einsatz- und Anerkennungsprämien durch eine Leistungsprämie abgelöst. Sie kann zur Abgeltung ausserordentlicher, erfolgreicher Einsätze ausgerichtet werden.
Schliesslich hat der Bundesrat beschlossen, dass allen Mitarbeitenden der Bundes-verwaltung unabhängig von ihrer Beurteilung der Teuerungsausgleich gewährt wird.
Die vom Bundesrat beschlossenen Vereinfachungen haben keine Auswirkungen auf das generelle Lohnniveau der Bundesangestellten und verursachen keine Mehrkosten. Die Änderungen der Bundespersonalverordnung treten auf den 1. Februar 2009 in Kraft.