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Die vollständige Quellensteuerentlastung wird auf Dividendenzahlungen zwischen Gesellschaften ab einer Beteiligung von mindestens zehn Prozent am Kapital der Dividenden zahlenden Gesellschaft gewährt. Steuerbefreit werden neu auch Dividendenzahlungen an Vorsorgeeinrichtungen. Für alle übrigen Dividendenzahlungen gilt im Quellenstaat wie bisher ein Residualsatz von 15 Prozent, das heisst dass eine allfällige Quellensteuer 15 Prozent des Bruttobetrags der Dividenden nicht übersteigen darf.
Das Revisionsprotokoll enthält zudem neue Massnahmen zur Besteuerung der Ruhegehälter und über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Vorsorgebeiträgen. Künftig dürfen Kapitalleistungen von Vorsorgeeinrichtungen nur durch den Quellenstaat besteuert werden. Zudem sind in einem Vertragsstaat geleistete Vorsorgebeiträge im anderen Staat unter gewissen Voraussetzungen abzugsfähig.
Das Protokoll ist vor dem Inkrafttreten durch die zuständigen Instanzen beider Länder zu genehmigen. In der Schweiz werden National- und Ständerat darüber befinden.