Das EPA verwaltete vom 1. Februar 1998 bis 31. Dezember 2004 einen zentralen Kredit für die familienergänzende Kinderbetreuung. Per 1. Januar 2005 wurden sowohl der zentrale Kredit als auch die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der familienergänzenden Kinderbetreuung vollumfänglich vom EPA an die Departemente und die Bundeskanzlei übertragen. Um eine einheitliche Handhabung der Leistungsberechtigung zu gewährleisten, traten im November 2004 die Rahmenbedingungen für die finanzielle Unterstützung der Bundesangestellten bei der familienergänzenden Kinderbetreuung in Kraft.
Die Interpellation Teuscher 06.3487 vom 4. Oktober 2006 stellte die Dezentralisierung der Zuständigkeiten in Frage und verlangte einen Vergleich der Gesamtausgaben des Bundes vor und nach der Dezentralisierung und gegebenenfalls die erneute Zentralisierung der Zuständigkeiten im EPA. In seiner Antwort vom 8. Dezember 2006 beauftragte der Bundesrat das EPA mit der Erstellung einer vertieften Analyse und einer Zwischenbilanz nach zwei Jahren Dezentralisierung.
Die Analyse gelangt zu folgender Einschätzung:
- In den beiden letzten Jahren wurden die Ausgaben der Bundesverwaltung erhöht, um den Gesuchen der Eltern vermehrt stattgeben zu können. Die Anzahl Plätze in den Betreuungsstrukturen nahm zu und für die individuell leistungsberechtigten Personen sind keine Wartelisten mehr erforderlich. Der Bundesrat setzt damit sein Bekenntnis zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für das Bundespersonal in die Tat um.
- Insbesondere die laufende Reform der Personaldienste in der Bundesverwaltung lässt es als kontraproduktiv erscheinen, bestimmte Kompetenzen wieder im EPA zentralisieren zu wollen.
- Die Rahmenbedingungen werden nicht in allen Departementen gleich angewendet. Unterschiede gibt es insbesondere bei den praktizierten Rückerstattungstarifen. Die Rahmenbedingungen sind demnach zu überprüfen und anzupassen, damit gewährleistet ist, dass es zwischen den Angestellten der verschiedenen Departemente nicht zu einem Konkurrenzverhältnis kommt.
Der Bundesrat beauftragt das EPA deshalb mit der Anpassung der Rahmenbedingungen bis im Juni 2008.
Adresse für Rückfragen:
Auskunft zum Bericht:
Vasco Dumartheray, Ressortleiter Personalführung, Eidgenössisches Personalamt, Tel. 031 322 70 27
Auskunft zur (laufenden) Praxis der Departemente:
Information EDA, Tel. 031 31 322 31 53
GS EDI: Brigitte Caretti, Stellvertretende Generalsekretärin, Tel. 031 322 80 40
GS EJPD: Hans-Ruedi Hübscher, Fachspezialist Publica, Tel. 031 322 41 59
GS VBS: Vanda Descombes, Stellvertreterin des Chefs für Organisations- und Personalentwicklung, Tel. 031 322 87 23
GS EFD: Isabelle Engel, Fachperson Finanzen, Tel: 031 32 45 750
GS EVD: Waldemir Burgener, Ausbildungsverantwortlicher, Tel. 031 322 20 35
GS UVEK: Walter Merz, Leiter Personalentwicklung, Tel. 031 324 38 58
BK: Caterina Castelli, Personalfachfrau, Tel. 031 322 37 11
Herausgeber:
- Eidgenössisches Finanzdepartement
- Internet: http://www.efd.admin.ch