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Vernehmlassung zum Entlastungsprogramm 04

Der Bundesrat hat beschlossen, eine konferenzielle Vernehmlassung zum EP 04 durchzuführen. Zu Konsultationen eingeladen werden die ständigen Vernehmlassungsadressaten (Kantone, politische Parteien, Spitzenverbände der Wirtschaft) sowie Allianz Verkehr, Städte- und Gemeindeverband. Sämtliche Interessierten haben die Möglichkeit, sich schriftlich vernehmen zu lassen und ihre Stellungnahme bis zum 20. November 2004 per Mail oder Post an die Eidg. Finanzverwaltung einzureichen (Email: gabriela.buta@efv.admin.ch; Postadresse: Eidg. Finanzverwaltung, Bernerhof, 3003 Bern).
Typ: PDF
VL EP 04: Erlassentwurf
Eingelesen am: 23.01.2006 | Grösse: 103 kb | Typ: PDF

Typ: PDF
VL EP 04: Adressaten des Vernehmlassungsverfahrens
Eingelesen am: 23.01.2006 | Grösse: 68 kb | Typ: PDF

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Fachkontakt: info@gs-efd.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 01.11.2004

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