Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Die am 6. Mai 2008 eingereichte Volksinitiative "Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)" verlangt, dass die Bundesverfassung mit Mindestvorgaben zu den Steuersätzen von natürlichen Personen ergänzt wird. Zudem verlangt sie ein Verbot degressiver Steuern[1]. Der Bundesrat lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Die Initiative, so die Begründung des Bundesrates, stellt die kantonale Souveränität in Steuerbelangen und damit den Steuerwettbewerb in Frage. Damit schadet sie der ganzen Schweiz, deren Standortattraktivität geschmälert wird. Durch die Einschränkung des Steuerwettbewerbs würde zudem der Druck auf die Kantone sinken, ein optimales Preis-Leistungsverhältnis anzubieten, was zu Steuererhöhungen für alle führen könnte. Zudem sind nach Ansicht des Bundesrates bereits Instrumente, wie z.B. die Neugestaltung des Finanzausgleichs vorhanden, die den Steuerwettbewerb in geeigneten Schranken halten. Degressive Steuern sind zudem gemäss Bundesgerichtsurteil bereits heute verboten in der Schweiz.
Die Initiative verlangt die Verankerung folgender Grundsätze:
In der Steuerperiode 2007 verfügen gemäss der Statistik der Eidgenössischen Steu-erverwaltung (ESTV) zur direkten Bundessteuer 31 581 Steuerpflichtige (0,69 Pro-zent aller Steuerpflichtigen) über ein steuerbares Einkommen, welches über der von der Initiative vorgegebenen Einkommensgrenze liegt. Dieses knappe Prozent aller Steuerzahlenden bezahlt 35 Prozent der direkten Bundessteuer. Im Bereich der Vermögenssteuer liegen 86 127 Steuerpflichtige (1,82 Prozent der Steuerpflichtigen) über der von der Initiative vorgegebenen Vermögensgrenze. Diese verfügen über 48 Prozent des gesamten Reinvermögens.
Ende Inhaltsbereich