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Steuergerechtigkeits-Initiative

Das Wichtigste in Kürze

Die am 6. Mai 2008 eingereichte Volksinitiative "Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)" verlangt, dass die Bundesverfassung mit Mindestvorgaben zu den Steuersätzen von natürlichen Personen ergänzt wird. Zudem verlangt sie ein Verbot degressiver Steuern[1]. Der Bundesrat lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Die Initiative, so die Begründung des Bundesrates, stellt die kantonale Souveränität in Steuerbelangen und damit den Steuerwettbewerb in Frage. Damit schadet sie der ganzen Schweiz, deren Standortattraktivität geschmälert wird. Durch die Einschränkung des Steuerwettbewerbs würde zudem der Druck auf die Kantone sinken, ein optimales Preis-Leistungsverhältnis anzubieten, was zu Steuererhöhungen für alle führen könnte. Zudem sind nach Ansicht des Bundesrates bereits Instrumente, wie z.B. die Neugestaltung des Finanzausgleichs vorhanden, die den Steuerwettbewerb in geeigneten Schranken halten. Degressive Steuern sind zudem gemäss Bundesgerichtsurteil bereits heute verboten in der Schweiz.

Inhalt der Initiative

Die Initiative verlangt die Verankerung folgender Grundsätze:

  • Der Grenzsteuersatz[2] der kantonalen und kommunalen Steuern soll beim Teil des steuerbaren Einkommens, der 250 000 Franken übersteigt für Alleinstehende in allen Kantonen mindestens 22 Prozent betragen. Für gemeinsam veranlagte Paare und Personen mit Kindern kann der Gesetzgeber ein höheres steuerbares Einkommen festlegen, ab welchem die Mindeststeuersätze gelten.
  • Der Grenzsteuersatz der kantonalen und kommunalen Steuern soll für den Teil des steuerbaren Vermögens, der zwei Millionen Franken übersteigt für Alleinstehende in allen Kantonen mindestens fünf Promille betragen. Auch hier kann für gemeinsam veranlagte Paare und alleinstehende Personen mit Kindern ein höheres steuerbares Vermögen bestimmt werden, ab dem die Mindeststeuersätze Anwendung finden.
  • Der durchschnittliche Steuersatz der einzelnen vom Bund, von den Kantonen oder den Gemeinden erhobenen direkten Steuern darf weder mit steigendem steuerbarem Einkommen noch mit steigendem steuerbarem Vermögen abnehmen. In diesem Punkt ist die Initiative bereits überholt, da das Bundesgericht mit seinem Entscheid zum Kanton Obwalden im Juni 2007 degressive Steuersätze verboten hat.

Kreis der direkt betroffenen Steuerpflichtigen und Kantone

Anzahl betroffene Steuerpflichtige

In der Steuerperiode 2007 verfügen gemäss der Statistik der Eidgenössischen Steu-erverwaltung (ESTV) zur direkten Bundessteuer 31 581 Steuerpflichtige (0,69 Pro-zent aller Steuerpflichtigen) über ein steuerbares Einkommen, welches über der von der Initiative vorgegebenen Einkommensgrenze liegt. Dieses knappe Prozent aller Steuerzahlenden bezahlt 35 Prozent der direkten Bundessteuer. Im Bereich der Vermögenssteuer liegen 86 127 Steuerpflichtige (1,82 Prozent der Steuerpflichtigen) über der von der Initiative vorgegebenen Vermögensgrenze. Diese verfügen über 48 Prozent des gesamten Reinvermögens.

Betroffene Kantone

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 Steuerbares Einkommen ab 250'000
16 Kantone wären ganz oder teilweise von der Initiative betroffen: ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, AI, AR, SO, SH, SG, GR, AG und TG.

Bundesrat lehnt Initiative ab

Der Bundesrat befürwortet die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden und den sich daraus ergebenden Steuerwettbewerb. Er lehnt die "Steuergerechtigkeits-Initiative" daher namentlich aus den folgenden Gründen ab:
  • Einschränkung der Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden: Die Initiative führt zu einer Einschränkung der kantonalen und kommunalen Souveränität in Steuerfragen. Sie stellt damit einen bestimmenden Grundpfeiler des erfolgreichen schweizerischen Föderalismusmodells in Frage.
  • Die Initiative betrifft alle Kantone: Die Initiative betrifft nicht nur die Kantone, die bei der Einkommens- und/oder Vermögensbesteuerung unter den Vorgaben liegen. Die Umsetzung der Initiative bedingt eine formelle Harmonisierung der zulässigen Abzüge, wodurch der Handlungsspielraum aller Kantone eingeschränkt wird. Die autonome Festlegung der Abzüge (z.B. Kinderabzüge) wäre dann nicht mehr möglich. Durch die Einschränkung der nationalen und internationalen Standortattraktivität der heutigen Niedrigsteuerkantone werden durch Abwanderungen und weniger Zuzüge mobiler Steuerpflichtiger alle Kantone negativ betroffen. Die Verlagerung des Standortwettbewerbs zwischen den Kantonen auf andere Bereiche, z.B. beim Angebot öffentlicher Güter und Transfers, setzt alle Kantone unter Zugzwang und wirkt sich negativ auf die Effizienz und Transparenz aus.     
  • Die Initiative betrifft alle Steuerpflichtigen: Obwohl insgesamt nur wenige Steuerpflichtige über den vorgegebenen Einkommensgrenzen liegen, können je nach gesetzgeberischer Umsetzung der Initiative auch tiefe und mittlere Einkommen durch Erhöhungen ihrer Steuerbelastung direkt von der Initiative betroffen sein. Durch die Einschränkung des Steuerwettbewerbs und die Folgen der abnehmenden internationalen Standortattraktivität der Schweiz entsteht ein verminderter Wettbewerbs- und Effizienzdruck, welcher für alle Steuerpflichtigen spürbar wird.
  • Die Einschränkung des Steuerwettbewerbs hat negative volkswirtschaftliche Auswirkungen: Die Einschränkung des Steuerwettbewerbs führt zu einer schwächeren Berücksichtigung regionaler Präferenzen und einem Verlust von Bürgernähe. Durch den reduzierten Wettbewerbs- und Effizienzdruck auf staatliches Handeln bestehen weniger Schranken gegen steigende Steuern und eine Ausweitung der Staatstätigkeit. Die Initiative schränkt darüber hinaus auch die Möglichkeiten von Randgebieten ein, sich im internationalen Standortwettbewerb günstig zu positionieren.           
  • Die Initiative ist unnötig: Der Steuerwettbewerb kann nur durch geeignete Schranken seine wohlfahrtssteigernde Wirkung voll entfalten. Diese Schranken bestehen bereits. Durch die von Volk und Ständen im November 2004 breit akzeptierte Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) steht ein Instrument zur Verfügung, das negative Auswirkungen des Steuerwettbewerbs mildert. Neben der NFA bestimmen die stark progressive direkte Bundessteuer, die formelle Steuerharmonisierung, die Besteuerungsprinzipien der Bundesverfassung (Grundsätze der Allgemeinheit, der Gleichmässigkeit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) sowie die Rechtsprechung des Bundesgerichts (z.B. betreffend degressive Besteuerung im Kanton Obwalden) die Leitplanken eines regulierten Steuerwettbewerbs in der Schweiz. Eine weitergehende Beschränkung im Sinne der Initiative ist daher unnötig.
Neben dem Bundesrat lehnt auch das Parlament die Steuergerechtigkeits-Initiative ab. Der Nationalrat hat die Initiative mit 128 zu 64 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, der Ständerat mit 29 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung.

[1] Steuern, die mit steigendem Einkommen sinken
[2] Grenzsteuersatz: Der Grenzsteuersatz bezeichnet den Steuersatz, mit dem ein zusätzlicher Franken Einkommen oder Vermögen belastet wird.

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