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Schuldenabbau als Zeichen einer verantwortungsvollen Finanzpolitik

Das Wichtigste in Kürze

Die Bundesschulden wurden seit 2005 um knapp 20 Milliarden Franken abgebaut. Alleine im vergangenen, von der Finanz- und Wirtschaftskrise geprägten Jahr 2009 wurden sie um 10 Milliarden Franken reduziert. Im internationalen Vergleich ist die Schweiz damit einsam an der Spitze. Ein Grund für diese positive Entwicklung ist der Mechanismus der Schuldenbremse zur Steuerung der Gesamtausgaben des Bundes. Vor 10 Jahren, am 5. Juli 2000, hat der Bundesrat die Botschaft zur Schuldenbremse verabschiedet, um chronische Defizite und damit den Schuldenanstieg zu verhindern. Die Entwicklung des Bundeshaushalts seit der Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003 zeigt, dass Bundesrat und Parlament diesen Auftrag sehr ernst genommen und umgesetzt haben.

An der Spitze im internationalen Vergleich

Die öffentlichen Haushalte der Schweiz sind im internationalen Vergleich absolute Spitze. Während die Nachbarländer der Schweiz und andere Staaten im EU-Raum, in Europa oder auf der ganzen Welt sich teilweise mit massiv zunehmender Schuldenbelastung konfrontiert sehen, baut die Schweiz Schulden ab. Gleichwohl hat sie ihren Beitrag geleistet zur Stabilisierung des Finanzsystems und mit Stabilisierungsmassnahmen Gegensteuer zur Wirtschaftskrise gegeben.

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 Internationaler Schuldenvergleich 2005 / 2010 (in % des BIP)

Deutliche Reduktion der Verschuldung des Bundes

Die Schuldenbremse (siehe Faktenblatt Schuldenbremse) ist seit 2003 in Kraft und hat eine positive Wende in die Finanzpolitik des Bundes gebracht. Mit diversen Projekten konnte der Bundeshaushalt stabilisiert werden. Die Defizite der Finanzierungsrechnung konnten rasch eingedämmt werden, und seit der Rechnung 2006 konnten im ordentlichen Haushalt namhafte Überschüsse erzielt werden.

Grafik 1:

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 Ordentliches Finanzierungsergebnis Bundeshaushalt 1990–2009

Diese Überschüsse haben einen substanziellen Abbau der Verschuldung nach sich gezogen. Zwischen 2005 und 2009 konnten die Schulden des Bundes um fast 20 Milliarden Franken reduziert werden. Dies führte zu spürbaren Entlastungen bei den Zinszahlungen.

Grafik 2:

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 Bruttoschulden und Schuldenquote 1990–2009

Neben dem Bund haben auch die Kantone und Gemeinden in den letzten Jahren gut gewirtschaftet. Viele Kantone haben auch Schuldenbremsen eingeführt, und für die Sozialversicherungen werden ähnliche Mechanismen diskutiert.

Krise gemeistert

Der Blick zurück zeigt, dass die Einführung der Schuldenbremse der Anfang einer finanzpolitischen Erfolgsgeschichte war. Die gute Verfassung des Bundeshaushalts war vor allem in der Finanz- und Wirtschaftskrise von grosser Bedeutung für die Handlungsfähigkeit des Bundes. Zudem ermöglichte die Ausnahmeregelung zur Schuldenbremse, die im Fall eines ausserordentlichen Zahlungsbedarfs zum Tragen kommt, die Eigenkapitalbasis der Grossbank UBS temporär zu stärken, ohne dadurch die ordentliche Aufgabenerfüllung des Bundes zu gefährden. Die konjunkturverträgliche Ausgestaltung der Regel hat zudem in der Rezession verhindert, dass in der Krise Ausgaben gekürzt werden mussten. Darüber hinaus hat sie Spielraum für massvolle Stabilisierungsmassnahmen gelassen. Das Modell Schuldenbremse blieb auch im Ausland nicht unbemerkt. Andere Staaten zeigen Interesse an diesem Instrument. So hat Deutschland Elemente der schweizerischen Schuldenbremse übernommen.

Schuldenanstieg in Zukunft verhindern

Die gute Position der Schweiz hält sich nicht von alleine. Um die nominelle Verschuldung des Bundes nachhaltig zu stabilisieren, reicht das Ausmerzen der Defizite im ordentlichen Haushalt nicht aus. Auch die übrigen Ursachen des Schuldenanstiegs müssen angegangen werden. Ein beachtlicher Teil der Staatsverschuldung in den neunziger Jahren stammte von ausserordentlichen Ausgaben für die Bereinigung von Altlasten. Deren Bereinigung ist heute zum grössten Teil abgeschlossen. In Zukunft werden wieder punktuell ausserordentliche Ausgaben anfallen. Eine nachhaltige finanzpolitische Strategie muss sicherstellen, dass der Bundeshaushalt mittelfristig auch unter Einschluss des ausserordentlichen Zahlungsbedarfs ausgeglichen bleibt. Das Parlament hat dazu im Frühjahr 2009 mit einer Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes die Schaffung einer Ergänzungsregel zur Schuldenbremse beschlossen. Diese stellt die Gegenfinanzierung von ausserordentlichen Ausgaben gesetzlich sicher. Das bedeutet, dass Fehlbeträge im ausserordentlichen Haushalt in Zukunft durch strukturelle Überschüsse im ordentlichen Haushalt kompensiert werden müssen. Die Ergänzungsregel ist seit Anfang 2010 in Kraft.

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