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Im Abkommen der Schweiz mit den USA vom 19. August 2009 wurden Kriterien für die Überprüfung des Amtshilfegesuchs definiert, das die US-amerikanische Steuerbehörde, der Internal Revenue Service (IRS), am 31. August 2009 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eingereicht hatte. Im Rahmen dieser Amtshilfe prüfte die ESTV rund 4450 Konten von UBS-Kunden und erliess innerhalb der vorgesehenen Frist die entsprechenden Schlussverfügungen.
Soweit die Entscheide der ESTV rechtskräftig sind, wurden die Daten an die USA geliefert. Das ist in rund der Hälfte der Fälle geschehen. Trotz der durch den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes entstandenen Verzögerung wird die Datenlieferung bis im Herbst 2010 weitgehend abgeschlossen sein.
Zwischen den Vertragsparteien finden Gespräche statt über die Schlussphase der Vertragsumsetzung. Die beiden Parteien sind zuversichtlich, dass die US-Behörden das Gros der vereinbarten Kontoinformationen innert nützlicher Frist erhalten werden und dass die US-Behörden das Zivilverfahren (John Doe Summons) gegen die UBS definitiv zurückziehen werden.