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Bericht zur weitgehenden Steuerbefreiung der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge

Bern, 05.07.2006 - Eine Befreiung der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern würde nur wenige Gesetzesänderungen auf Bundesebene und im kantonalen Recht erfordern. Dies geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrat heute in Erfüllung eines Postulats von Nationalrat Hans Kaufmann (SVP/ZH) gutgeheissen hat. Der Bericht beschränkt sich auf die Beantwortung der im Vorstoss aufgeworfenen Fragen und liefert die verlangten gesetzestechnischen Vorschläge. Auf weitergehende rechtliche und volkswirtschaftliche Überlegungen wurde verzichtet. Ebenso enthält er sich politischer Würdigungen und äussert sich nicht zur Frage, ob eine Befreiung von den Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern überhaupt sinnvoll ist.

Kaufmann hatte in seinem Postulat verlangt, dass der Bundesrat einen Bericht vorlegt, der aufzeigt, wie Pensionskassen und andere Formen der kollektiven Altersvorsorge von allen Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern im Immobilienbereich entlastet werden können und wie viele solche Abgaben die Altersvorsorgewerke in den letzten Jahren bezahlt haben. Das Postulat wurde am 15. März 2005 vom Nationalrat überwiesen. Schon heute sind Vorsorgeeinrichtungen von den direkten Steuern auf ihren Einkünften und ihrem Vermögen sowie von den Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit.

Der nun vorliegende Bericht basiert auf einer Studie, die von einer gemischten Arbeitsgruppe (Vertreter des Bundesamts für Justiz, Bundesamt für Sozialversicherung und Vertreter der Schweizerischen Steuerkonferenz) unter der Leitung der Eidg. Steuerverwaltung ESTV erstellt worden ist. Er legt zunächst die heutige steuerliche Behandlung der Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern dar. Anschliessend werden Gesetzesänderungsvorschläge für eine Steuerbefreiung der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge im genannten Bereich vorgelegt. Der letzte Teil des Berichts hält gestützt auf ein Hochrechnungsmodell fest, dass von den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge durch Veräusserungen im Immobilienbereich im Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2004 Grundstückgewinnsteuern im Umfang von 22,5 Mio. und Handänderungssteuern von 28,8 Mio. Franken entrichtet wurden. Am Ende enthält der Bericht summarische Angaben zur Höhe der Mindereinnahmen, die sich aus einer Befreiung ergeben würden.

Adresse für Rückfragen:

Werner Graf, Abteilung Recht DVS, Eidg. Steuerverwaltung, 031 322 71 66

Herausgeber:

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