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Kaufmann hatte in seinem Postulat verlangt, dass der Bundesrat einen Bericht vorlegt, der aufzeigt, wie Pensionskassen und andere Formen der kollektiven Altersvorsorge von allen Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern im Immobilienbereich entlastet werden können und wie viele solche Abgaben die Altersvorsorgewerke in den letzten Jahren bezahlt haben. Das Postulat wurde am 15. März 2005 vom Nationalrat überwiesen. Schon heute sind Vorsorgeeinrichtungen von den direkten Steuern auf ihren Einkünften und ihrem Vermögen sowie von den Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit.
Der nun vorliegende Bericht basiert auf einer Studie, die von einer gemischten Arbeitsgruppe (Vertreter des Bundesamts für Justiz, Bundesamt für Sozialversicherung und Vertreter der Schweizerischen Steuerkonferenz) unter der Leitung der Eidg. Steuerverwaltung ESTV erstellt worden ist. Er legt zunächst die heutige steuerliche Behandlung der Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern dar. Anschliessend werden Gesetzesänderungsvorschläge für eine Steuerbefreiung der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge im genannten Bereich vorgelegt. Der letzte Teil des Berichts hält gestützt auf ein Hochrechnungsmodell fest, dass von den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge durch Veräusserungen im Immobilienbereich im Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2004 Grundstückgewinnsteuern im Umfang von 22,5 Mio. und Handänderungssteuern von 28,8 Mio. Franken entrichtet wurden. Am Ende enthält der Bericht summarische Angaben zur Höhe der Mindereinnahmen, die sich aus einer Befreiung ergeben würden.