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Bundesrat passt Verordnung über die Stempelabgaben an

Bern, 24.05.2006 - Der Bundesrat hat heute die geänderten Verordnungsbestimmungen zu den eidgenössischen Stempelabgaben gutgeheissen und entschieden, dass diese auf den 1. Juli 2006 in Kraft treten. Die Änderungen wurden nötig, weil am 1. Januar dieses Jahres neue Gesetzesbestimmungen in Kraft getreten sind.

In der Verordnung wird auf ein Zulassungsverfahren für elektronische Datenverarbeitungsanlagen verzichtet. Das beseitigt eine unnötige bürokratische Hürde - sowohl für die Abgabepflichtigen wie auch für die Eidg. Steuerverwaltung ESTV.

Auch im Bereich des Mitversicherungsgeschäfts wird die Verordnung mit der heutigen Entwicklung in Einklang gebracht. Die federführende Versicherungsgesellschaft liefert die gesamte Abgabe auf Versicherungsprämien ab. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass alle beteiligten Mitversicherer mit der ESTV abrechnen müssen. Dies führt nicht nur bei den Versicherungsgesellschaften, sondern auch bei der Verwaltung zu Vereinfachungen. Beispielsweise kann die ESTV notwendige Nachforderungen zentral beim Federführer in Rechnung stellen.

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