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Der Bundesrat hält in seinen Antworten fest, dass sich aus dem Rechtsgleichheitsgebot der Bundesverfassung keine bestimmte Methode der Besteuerung ableiten lässt. Die Verfassung lässt den Steuerwettbewerb unter den Kantonen zu. Diese sind berechtigt, ihre Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeiträge im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben frei festzulegen.
Die mit der Motion der SP-Fraktion anvisierte Einführung einer beschränkten materiellen Steuerharmonisierung lehnt der Bundesrat ab. Zum einen fehlt dem Bund hierzu eine verfassungsrechtliche Kompetenz. Zum andern befürwortet der Bundesrat einen transparenten und demokratisch legitimierten Steuerwettbewerb im Rahmen der geltenden verfassungsrechtlichen Vorgaben. Der Steuerwettbewerb fördert den haushälterischen Umgang mit den Steuermitteln und die Innovation im öffentlichen Bereich. Der Entscheid über die Frage, ob ein kantonales Gesetz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen angemessen Rechnung trägt, obliegt letztlich dem Bundesgericht.
Der Bundesrat begrüsst es, wenn die Kantone konkurrenzfähige Steuersysteme entwickeln. Dies entspricht dem Geist der 2004 vom Volk angenommenen Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben NFA: eine hohe Steuerlast soll nicht mehr mit höheren Finanzausgleichszahlungen belohnt werden. Entscheidend für die Höhe der Transferzahlungen wird neu das Ressourcenpotenzial sein. Wird es einem Kanton mit Hilfe einer attraktiven Steuerpolitik gelingen, das Ressourcenpotenzial zu steigern, so wird er damit dazu beitragen, die anderen Kantone durch geringere Bezüge aus dem Finanzausgleich zu entlasten.
Anlass für die beiden Vorstösse bildet die Steuerdegression, wie sie mit dem neuen kantonalen Steuergesetz anlässlich der Volksabstimmung vom Obwaldner Stimmvolk am 11. Dezember 2005 mit einem Ja-Stimmenanteil von 86 Prozent angenommen worden war. Neben einer generellen Entlastung aller Steuerpflichtigen sieht die Neuregelung auch vor, dass für steuerbare Einkommen von über 300'000 Franken die Progression in Stufen bis zu einem steuerbaren Einkommen von 550'000 Franken reduziert wird. Der Steuertarif in diesem Bereich ist also degressiv, der zu bezahlende Steuerbetrag nimmt aber auch in diesem Bereich mit steigendem Einkommen weiterhin zu.
Der Bundesrat befürwortet ausserdem, dass der Steuerwettbewerb auch im internationalen Rahmen stattfindet, wie er es in seiner Antwort auf eine Interpellation der FDP-Fraktion festhält. Die Schweiz steht mit ihrem Steuersystem in Konkurrenz zu anderen Ländern. Der Bundesrat verfolgt die internationalen Entwicklungen in der Steuerpolitik aufmerksam und ist gewillt, mit entsprechenden Massnahmen sein Steuersystem international attraktiv zu halten. Er setzt sich für einen gesunden Steuerwettbewerb ein.