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Bekenntnis des Bundesrats zum Steuerwettbewerb

Bern, 17.03.2006 - Der Bundesrat befürwortet den Steuerwettbewerb sowohl innerhalb der Schweiz als auch im internationalen Rahmen. Er bekräftigt, die Tarifautonomie der Kantone nicht eindämmen zu wollen und stellt sich somit gegen eine materielle Steuerharmonisierung. Gleichzeitig betont der Bundesrat, dass für die direkte Bundessteuer ein Steuertarif nach dem Vorbild des Kantons Obwalden nicht in Frage kommt, weil der direkten Bundessteuer eine stärkere Umverteilungsfunktion zukommt. Dies hat er heute in seinen Stellungnahmen zu zwei entsprechenden Vorstössen (Motion der SP-Fraktion sowie Anfrage von Nationalrat Jean-Noël Rey (SP/VS) festgehalten. In seiner Antwort auf eine Interpellation der Freisinnig-demokratischen Fraktion hält der Bundesrat zudem fest, dass der Steuerwettbewerb auch im internationalen Standortwettbewerb eine feste Realität ist, für deren Erhaltung er sich einsetzt.

Die SP-Fraktion hatte in ihrem Vorstoss vom 14. Dezember 2005 gefordert, dass der Bundesrat dem Parlament gesetzliche Grundlagen unterbreitet, um in der Schweiz bei der Besteuerung natürlicher Personen degressive Steuersätze zu unterbinden. Nationalrat Jean-Noël Rey hatte am 16. Dezember 2005 angefragt, welche Massnahmen der Bundesrat treffen wolle, um den Steuerwettbewerb so einzudämmen, dass dieser weder das Gleichgewicht in der Schweiz gefährde noch die Beziehungen der Schweiz zum Ausland erschwere.

Der Bundesrat hält in seinen Antworten fest, dass sich aus dem Rechtsgleichheitsgebot der Bundesverfassung keine bestimmte Methode der Besteuerung ableiten lässt. Die Verfassung lässt den Steuerwettbewerb unter den Kantonen zu. Diese sind berechtigt, ihre Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeiträge im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben frei festzulegen.

Die mit der Motion der SP-Fraktion anvisierte Einführung einer beschränkten materiellen Steuerharmonisierung lehnt der Bundesrat ab. Zum einen fehlt dem Bund hierzu eine verfassungsrechtliche Kompetenz. Zum andern befürwortet der Bundesrat einen transparenten und demokratisch legitimierten Steuerwettbewerb im Rahmen der geltenden verfassungsrechtlichen Vorgaben. Der Steuerwettbewerb fördert den haushälterischen Umgang mit den Steuermitteln und die Innovation im öffentlichen Bereich. Der Entscheid über die Frage, ob ein kantonales Gesetz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen angemessen Rechnung trägt, obliegt letztlich dem Bundesgericht.

Der Bundesrat begrüsst es, wenn die Kantone konkurrenzfähige Steuersysteme entwickeln. Dies entspricht dem Geist der 2004 vom Volk angenommenen Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben NFA: eine hohe Steuerlast soll nicht mehr mit höheren Finanzausgleichszahlungen belohnt werden. Entscheidend für die Höhe der Transferzahlungen wird neu das Ressourcenpotenzial sein. Wird es einem Kanton mit Hilfe einer attraktiven Steuerpolitik gelingen, das Ressourcenpotenzial zu steigern, so wird er damit dazu beitragen, die anderen Kantone durch geringere Bezüge aus dem Finanzausgleich zu entlasten.

Anlass für die beiden Vorstösse bildet die Steuerdegression, wie sie mit dem neuen kantonalen Steuergesetz anlässlich der Volksabstimmung vom Obwaldner Stimmvolk am 11. Dezember 2005 mit einem Ja-Stimmenanteil von 86 Prozent angenommen worden war. Neben einer generellen Entlastung aller Steuerpflichtigen sieht die Neuregelung auch vor, dass für steuerbare Einkommen von über 300'000 Franken die Progression in Stufen bis zu einem steuerbaren Einkommen von 550'000 Franken reduziert wird. Der Steuertarif in diesem Bereich ist also degressiv, der zu bezahlende Steuerbetrag nimmt aber auch in diesem Bereich mit steigendem Einkommen weiterhin zu.

Der Bundesrat befürwortet ausserdem, dass der Steuerwettbewerb auch im internationalen Rahmen stattfindet, wie er es in seiner Antwort auf eine Interpellation der FDP-Fraktion festhält. Die Schweiz steht mit ihrem Steuersystem in Konkurrenz zu anderen Ländern. Der Bundesrat verfolgt die internationalen Entwicklungen in der Steuerpolitik aufmerksam und ist gewillt, mit entsprechenden Massnahmen sein Steuersystem international attraktiv zu halten. Er setzt sich für einen gesunden Steuerwettbewerb ein.

Adresse für Rückfragen:

Niklaus Sommerer, Stabsstelle Gesetzgebung der Hauptabteilung DVS, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 312 73 69.

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