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Ehepaarbesteuerung: Bundesrat legt Eckwerte zu den Sofortmassnahmen fest

Bern, 15.02.2006 - Die Heiratsstrafe soll durch eine Kombination aus Zweiverdienerabzug und Verheiratetenabzug gemildert werden. Der Bundesrat hat das EFD heute beauftragt, eine entsprechende Botschaft vorzubereiten. Die anfallenden Mindererträge sollen gegenfinanziert werden. Zudem hat das EFD dem Bundesrat noch im laufenden Jahr eine Vorlage zu Handen des Parlaments vorzulegen, damit dieses im Bereich der Familienbesteuerung einen Grundsatzentscheid zwischen Individualbesteuerung oder gemeinsamer Besteuerung (z.B. mittels Splitting) fällen kann.

Das Vernehmlassungsergebnis zu den Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung hat gezeigt, dass eine überwiegende Mehrheit den Handlungsbedarf bei der Heiratsstrafe bejaht, die unterbreitete Lösung aber stark kritisiert. Keine Zustimmung fanden insbesondere die für die Gegenfinanzierung vorgesehene Tariferhöhung bei den Alleinstehenden sowie die Nichtberücksichtigung der Rentner-Ehepaare. Kritisiert wurden sodann die neuen Belastungsrelationen zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren. Durch die starke Erhöhung des Zweiverdienerabzugs würden Zweiverdienerehepaare wesentlich weniger Steuern als Einverdienerehepaare mit gleichem Gesamteinkommen bezahlen.

Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat mit der so genannten Kombi-Lösung einen mehrheitsfähigen Kompromiss gefunden. Dieser basiert auf der Vernehmlassungsvorlage und ergänzt sie um eine weitere Massnahme: Neben einer mässigen Erhöhung des Zweiverdienerabzugs soll zusätzlich ein Verheiratetenabzug von der Bemessungsgrundlage für alle Ehepaare eingeführt werden. Der Vorschlag berücksichtigt somit die Anliegen jener, welche die Heiratsstrafe von Zweiverdienerehepaaren mildern wollen, wie auch jener, die auf massvolle Belastungsdifferenzen zwischen Ein- und Zweiverdienerhaushalten Wert legen. Die Sofortmassnahmen entschärfen rasch und einfach das Problem der Heiratsstrafe, ohne den Systementscheid zwischen Individualbesteuerung und Splitting zu präjudizieren. Ausserdem ist die Kombi-Lösung mit einem Minderertrag von bis zu 600 Millionen Franken (Basis: Finanzplan 2009) finanziell verkraftbar.

Im Vergleich zur Vernehmlassung soll die Erhöhung des Zweiverdienerabzugs tiefer ausfallen. Dafür wird mit dem Verheiratetenabzug ein zusätzliches Element eingeführt, das die verfassungswidrige Mehrbelastung von Zweiverdienerehepaaren ebenfalls reduziert. Ausserdem können auch Rentnerehepaare, Einverdienerehepaare und Ehepaare, bei welchen die Einkünfte aus anderer Quelle als Erwerbseinkommen stammen, von einer Steuererleichterung profitieren.

Mit der Kombi-Lösung wird die Heiratsstrafe für eine grosse Mehrheit der Zweiverdiener-Ehepaare mit Einkommen bis zu 100'000-150'000 Franken vollständig beseitigt. Für gegen 200'000 Zweiverdienerehepaare fällt die verfassungswidrige Mehrbelastung damit dahin. Für Zweiverdiener-Ehepaare mit noch höheren Einkommen wird die Heiratsstrafe gemildert. Nach der Reform dürften noch rund 50'000 Zweiverdienerehepaare von der Heiratsstrafe betroffen sein, allerdings auch diese in einem deutlich geringeren Mass als heute. Die Kombi-Lösung entlastet sodann alle Ehepaare. Wenn beide Ehepartner erwerbstätig sind, ist die Entlastung zwar stärker, als wenn sich nur ein Ehepartner im Erwerbsprozess befindet. Die Belastungsdifferenz zwischen verheirateten Ein- und Zweiverdienerehepaaren bleibt aber in einem vertretbaren Rahmen.

Die anfallenden Mindererträge sollen gegenfinanziert werden. Über die Ausgestaltung der Gegenfinanzierung wird der Bundesrat bei Verabschiedung der Botschaft entscheiden. Ein Grossteil der Ausfälle wird durch departementale Ausgabenreduktionen zu decken sein. Auf die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Mehrbelastung von Alleinstehenden soll hingegen verzichtet werden.

Das EFD ist vom Bundesrat beauftragt worden, eine Botschaft und einen Gesetzesentwurf für die oben genannten Sofortmassnahmen auszuarbeiten.

Zudem hat das EFD dem Bundesrat noch im laufenden Jahr eine Vorlage zu Handen des Parlaments vorzulegen, damit dieses im Bereich der Familienbesteuerung einen Grundsatzentscheid über Individualbesteuerung oder gemeinsame Besteuerung (z.B. mittels Splitting) fällen kann. Alternativ zum Verheiratetenabzug werden verschiedene Varianten eines Steuerrabatts geprüft.

Adresse für Rückfragen:

Kurt Dütschler, Abteilungschef Steuerstatistik und Dokumentation, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 77.

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