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Durch eine massvolle Erhöhung des Zweiverdienerabzugs und die Einführung eines Verheiratetenabzugs für alle Ehepaare wird die steuerliche Ungleichbehandlung gemildert. Zweiverdienerehepaare können künftig 50 Prozent des niedrigeren Erwerbseinkommens bis zu einem Maximum von 12'500 Franken abziehen. Dabei gilt ein Minimalansatz von 7600 Franken. Zusätzlich können alle Ehepaare 2500 Franken abziehen. Damit wird sowohl das Anliegen, die Schlechterstellung von Zweiverdienerehepaaren zu mildern, berücksichtigt, als auch dasjenige, die Belastung von Ein- und Zweiverdienerhaushalten ausgewogen zu gestalten.
Mit der Kombi-Lösung kann die Schlechterstellung gegenüber den Zweiverdienerkonkubinatspaaren für rund 160'000 der 240'000 betroffenen Zweiverdienerehepaare (66%) vollständig beseitigt werden. Für die verbleibenden 80'000 Zweiverdienerehepaare wird die verfassungswidrige Mehrbelastung gemildert. Dank dem Verheiratetenabzug bleibt die Belastungsdifferenz zwischen den verheirateten Ein- und Zweiverdienerehepaaren in einem vertretbaren Rahmen.
Die durch die Entlastung der Steuerzahlenden anfallenden Mindereinnahmen wirken sich im Jahr 2010 voll aus. Aus der Neugestaltung und massvollen Erhöhung des Zweiverdienerabzugs resultieren rund 325 Millionen Franken Mindereinnahmen. Die Einführung des Verheiratetenabzugs bewirkt Mindererträge in der gleichen Höhe. Die vorgeschlagenen Sofortmassnahmen führen somit im Finanzplanjahr 2010 zu insgesamt 650 Millionen Mindereinnahmen. Davon entfallen gemäss Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabengestaltung zwischen Bund und Kantonen (NFA) 540 Millionen auf den Bund (83%) und 110 Millionen auf die Kantone (17%).